AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Waren von SOLUTIONPOOL GmbH an Kunden
1. ALLGEMEINES
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Kunden getätigten Bestellungen von Waren und von ihm gewünschten Dienstleistungen und weiteren Leistungen der SOLUTIONPOOL GmbH, Schweiz (nachfolgend «SOLUTIONPOOL» genannt).
Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge über die Bestellung und Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen oder anderer Leistungen durch SOLUTIONPOOL. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere die allgemeinen Kauf- oder Geschäftsbedingungen des Kunden sowie mündliche Vereinbarungen, sind nur bindend, soweit SOLUTIONPOOL diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Ein Verzicht auf dieses Formerfordernis erfordert ebenfalls die Schriftlichkeit.
Diese AGB sind auf der Webseite von SOLUTIONPOOL abrufbar. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung publizierte Fassung
2. OFFERTEN UND VERTRAGSSCHLUSS
Bestellungen des Kunden (per Telefon, Fax, Briefpost, E-Mail, online über unsere Website oder persönlich) ohne vorausgehende schriftliche Offerte von SOLUTIONPOOL bilden eine verbindliche Offerte des Kunden. Der Vertragsabschluss kommt durch die ausdrückliche Annahme der Offerte (z.B. per Email) oder durch Lieferung der Kaufsache durch SOLUTIONPOOL zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt keine ausdrückliche Annahme im vorgenannten Sinne dar.
Offerten von SOLUTIONPOOL sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben werden und eine Frist zur schriftlichen Annahme durch den Kunden enthalten. Offerten von SOLUTIONPOOL werden hinfällig, wenn sie nicht innert der darin genannten Frist schriftlich vom Kunden angenommen werden. Die im Webshop angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie anderen Leistungen stellen keine schriftlichen Offerten im vorgenannten Sinne dar; vielmehr handelt es sich hierbei um Einladungen zur Stellung einer Offerte durch den Kunden.
Offerten von SOLUTIONPOOL sind grundsätzlich kostenlos. Bei aufwendigeren Offerten, z.B. bei USM Umbauten mit komplexen Ist- und Soll-Kalkulationen, stellt SOLUTIONPOOL ihre Bemühungen nach effektivem Aufwand in Rechnung.
SOLUTIONPOOL bemüht sich, den Lagerbestand seiner Waren stets zu aktualisieren. Dennoch können kleinere Verzögerungen bei der Aktualisierung des Warenbestandes nicht gänzlich ausgeschlossen werden, was unter Umständen dazu führen kann, dass eine Ware zweimal bestellt und verkauft wird (z.B. wenn zwei Kunden gleichzeitig ein letztes Einzelstück bestellen, z.B. ein Kunde im Ladenlokal und ein Kunde online). In einem solchen Fall hat SOLUTIONPOOL das Recht, den Vertrag mit dem Kunden rückwirkend und ohne weitere Rechtsfolgen aufzulösen. Selbstverständlich wird in einem solchen Fall ein vom Kunden allenfalls bereits bezahlter Kaufpreis zurückerstattet. SOLUTIONPOOL weist bei jedem seiner Angebote darauf hin, dass der zwischenzeitliche Verkauf vorbehalten ist.
3.1. PREISE UND ZAHLUNGSKONDITIONEN
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, soweit SOLUTIONPOOL nicht ausdrücklich etwas anderes sagt. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (brutto) und exklusive Liefer- und Montagekosten, soweit SOLUTIONPOOL nicht ausdrücklich etwas anderes sagt.
Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird, muss der Kunde innert 3 Tage ab Vertragsschluss und im Voraus, d.h. vor Abholung bzw. Lieferung der Ware und vor Erbringung der Dienstleistungen bzw. anderen Leistungen durch SOLUTIONPOOL, zahlen. Wird die dreitägige oder spezifisch vereinbarte Zahlungsfrist (z.B. von 7 oder 30 Tagen) nicht eingehalten, so ist SOLUTIONPOOL berechtigt, nach eigener Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Davon unberührt bleibt das Recht, zusätzlich Schadenersatz zu verlangen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs (mit dem Gesamt- oder einem Teilbetrag) ist SOLUTIONPOOL darüber hinaus zusätzlich berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, die sofortige Bezahlung sämtlicher ausstehender Beträge zu verlangen, eine Mahngebühr von CHF 30.- ab der zweiten Mahnung und Folgemahnungen zu erheben, Zinsen zu 5% p.a. zu verlangen sowie den effektiven Aufwand für die Eintreibung der Forderung zum Stundenansatz von CHF 50.- sowie sämtliche effektiven Auslagen in Rechnung zu stellen.
Allfällige auf der Website von SOLUTIONPOOL genannten Preise sind als Richtpreise zu verstehen und für SOLUTIONPOOL nicht verbindlich und können von ihr jederzeit angepasst werden.
Es ist allein im Ermessen von SOLUTIONPOOL zu bestimmen, welche Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte, PostFinance, PayPal, Cash, Vorauskasse) sie akzeptieren möchte.
Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, Rechnungen von SOLUTIONPOOL ohne vorgängige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SOLUTIONPOOL mit Forderungen von ihm zu verrechnen.
3.2. PREISANGABEN UND OFFENSICHTLICHE FEHLER
Die in den Verkaufslokalitäten, individuellen Offerten und im Online-Shop angegebenen Preise sind verbindlich.
Ausgenommen hiervon sind offensichtliche Preisirrtümer. Ein solcher Preisirrtum liegt insbesondere dann vor, wenn der angegebene Preis in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert des Produkts steht und für den Käufer erkennbar sein müsste, dass es sich um einen Fehler handelt.
In einem solchen Fall kommt gemäß Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Ziff. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) kein gültiger Kaufvertrag zustande, auch wenn der Kaufpreis überwiesen wurde.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Bestellung bei offensichtlichen Preisfehlern zu stornieren und den Käufer unverzüglich darüber zu informieren.
4. ABHOL-, LIEFER- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
Holt der Kunde die bestellte Ware selber ab, so hat er im Voraus mit SOLUTIONPOOL einen Termin für die Abholung der Ware zu vereinbaren. Verbindlich ist ein Termin nur, wenn SOLUTIONPOOL diesen ausdrücklich bestätigt.
Wünscht der Kunde die Lieferung durch SOLUTIONPOOL, so bemüht sich letztere, die Waren so rasch als möglich zu liefern. SOLUTIONPOOL und Kunde vereinbaren einen verbindlichen Liefertermin. Für den Liefertermin gilt ein Zeitfenster von vier Stunden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, wird die Lieferung der Ware zusätzlich Rechnung gestellt.
Wünscht der Kunde Aufbau, Installierung bzw. Montage der bestellten Waren, so wird der entsprechende Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht vor Ort oder hat er keinen Vertreter mit der Entgegennahme der Wahre, respektive der Bezahlung von dieser beauftragt, wird diese Lieferung sowie eine erneute in Rechnung gestellt.
Dem Kunden werden bei Angebot und Auftragsbestätigung gemäss seinen Adressangaben und der Situation vor Ort die Lieferkosten berechnet. Ohne Einwände von Ihm gelten diese Angaben als richtig. Sollten die Umstände vor Ort nicht seinen Angaben entsprechen und sollte Zeit und Lieferort von Angebot und Auftragsbestätigung abweichen, werden Ihm allfällige Mehraufwände in Rechnung gestellt.
Verzichtet der Kunde auf die Lieferung durch Solutionpool und holt das USM Möbel selber ab oder beauftrag Drittpersonen damit, entbindet er Solutionpool von jeglicher Verantwortung, dass das Möbel richtig aufgestellt wird (Nivellierung, Spaltmasse, Funktionalität der Sperren usw.).
Verzichtet der Kunde auf die Lieferung durch Solutionpool und holt das USM Möbel selber ab, muss er diese/s innerhalb von 5 Arbeitstagen abholen. Sollten die Möbel, ohne Vereinbarung mit SOLUTIONPOOL, länger als 14 Tage nicht abgeholt werden, verrechnet SOLUTIONPOOL ab dem 15. Tag Chf. 50.- Lagerplatzgebühr pro Möbel pro Woche. In diesem Fall behält sich SOLUTIONPOOL vor, das/die Möbel erst herauszugeben, wenn die Gebühr bezahlt wird.
Kann der Kunde bei Lieferung durch SOLUTIONPOOL dieser keine Parkplätze zur Verfügung stellen, müssen die Mitarbeiter von SOLUTIONPOOL unter Umständen ein oder mehrmals das Fahrzeug umparkieren, was zu längeren Einsätzen und damit höheren Kosten führen kann, welche, nachträglich verrechnet werden.
Wenn ein Auftraggeber SOLUTIONPOOL für einen Montageauftrag bucht, reserviert SOLUTIONPOOL diese Zeit speziell für den Auftraggeber. Sollte der Auftrag vom Kunden verschoben und neu vereinbart werden, kann SOLUTIONPOOL diese zusätzlichen administrativen Aufwände zu den üblichen Tarifen in Rechnung stellen, vor allem dann, wenn es sich um längere Einsätze mit mehreren Monteuren handelt.
Wenn ein Kunde im Onlineshop einen Artikel inkl. kauft, bei welchem Stockwerklieferung inbegriffen ist oder durch ihn bestellt wird, im Wissen, dass dieser Artikel in seiner Grösse unmöglich bis an den Zielort geliefert werden kann, wird der Artikel wieder retour genommen und eine zweite, lösungsorientierte, kostenpflichtige Lieferung vereinbart.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung sicherzustellen, dass die Lieferadresse mit verhältnismäßigem Aufwand erreichbar ist und informiert Solutionpool vorab über allfällige besondere Umstände.
Sollte die Zustellung vor Ort aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z. B. erschwerte Zufahrt, zusätzliche Transportmittel, wie Seilbahnen, Fähren, etc., unvorhergesehene Baustellen oder andere Hindernisse) nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand möglich sein, behalten sich Solutionpool oder im Auftrag für Solutionpool tätige Unternehmen vor, die Ausführung der Lieferung zu verweigern. Dann wird eine neue, vorab kostenpflichtige Lieferung vereinbart, welche die ausserordentlichen Mehraufwände zusätzlich kalkulieren.
5. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR
Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Ware bei deren Abholung bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse.
5.1 HAFTUNG UND EIGENVERANTWORTUNG
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die sichere Aufstellung, Befestigung, Beladung und Nutzung der von Solutionpool GmbH gelieferten oder umgebauten USM Möbel. Hierzu gehören insbesondere geeignete Sicherungsmaßnahmen wie Wand- oder Bodenverankerung oder der Einsatz von Gegengewichten.
Solutionpool GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass bei unsachgemäßer Sicherung, Überbeladung, ungleichmäßiger Gewichtsverteilung oder äußerer Einwirkung (z. B. durch Personen, Kinder, Tiere oder Gegenstände) ein Kippen der Möbel nicht ausgeschlossen werden kann.
Da Solutionpool GmbH weder die tatsächliche Nutzung noch die zukünftige Beladung oder den Standort der Möbel kontrollieren kann, wird – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ausgeschlossen, die aus fehlenden oder unzureichenden Sicherungsmaßnahmen resultieren.
Wenn bei USM Möbel Wandverankerungssets beiliegen, ist der Käufer selber dafür verantwortlich, diese sachgerecht zu montieren. Bei den Sets liegt meistens eine Anleitung bei und sonst kann im Internet eine Anleitung gefunden werden.
Die Haftung für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Solutionpool GmbH zurückzuführen sind, bleibt vorbehalten (Art. 100 OR).
6. REKLAMATIONEN, GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG, RÜCKGABE UND UMTAUSCH
6.1 Reklamationen und Prüfung der Ware
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt zu prüfen, sobald dies nach dem üblichen Geschäftsgang möglich und zumutbar ist.
Erkennbare Mängel sind SOLUTIONPOOL nach deren Feststellung ohne unnötigen Aufschub mitzuteilen.
Mängel, die bei der üblichen Prüfung nicht erkennbar waren und erst später auftreten oder entdeckt werden, sind SOLUTIONPOOL nach ihrer Entdeckung ohne unnötigen Aufschub mitzuteilen.
Die Mängelanzeige soll schriftlich erfolgen und den beanstandeten Mangel möglichst genau beschreiben. Soweit zur Beurteilung zweckmässig, sind Fotos beizulegen.
Reklamationen sind an SOLUTIONPOOL zu richten.
6.2 Beschaffenheit von Occasionen
Bei den von SOLUTIONPOOL angebotenen Waren handelt es sich überwiegend um gebrauchte Waren (Occasionen), insbesondere USM-Möbel, Designklassiker, Leuchten und Zubehör.
Occasionen können aufgrund ihres Alters und ihrer bisherigen Verwendung Gebrauchsspuren und altersbedingte Veränderungen aufweisen. Dazu gehören insbesondere Kratzer, Dellen, Verfärbungen, Oberflächen- und Materialveränderungen, Reparaturspuren sowie andere alters- und gebrauchsbedingte optische oder technische Abweichungen.
Solche Eigenschaften stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie bei einer gebrauchten Ware dieser Art und dieses Alters üblicherweise zu erwarten, auf den Produktbildern erkennbar, in der Produktbeschreibung aufgeführt oder dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben worden sind.
Ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften bleiben vorbehalten.
SOLUTIONPOOL reinigt und prüft die angebotenen Occasionen nach betriebsüblichen Kriterien und setzt sie, soweit erforderlich und sinnvoll, instand. Daraus entsteht keine Zusicherung eines neuwertigen Zustands oder einer bestimmten verbleibenden Lebensdauer.
6.3 Gewährleistung
Für Sachmängel gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, soweit in diesen AGB keine zulässige abweichende Regelung getroffen wird.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:
* normale alters- oder gebrauchsbedingte Abnutzung;
* dem Kunden bekannte oder bei Vertragsabschluss erkennbare Eigenschaften und Gebrauchsspuren;
* in der Produktbeschreibung oder auf den Produktbildern erkennbare oder ausdrücklich bezeichnete Abweichungen;
* Schäden infolge unsachgemässer Behandlung oder Verwendung;
* Schäden infolge Überbelastung oder nicht bestimmungsgemässer Verwendung;
* Schäden infolge unsachgemässer Montage, Veränderung oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte;
* Schäden, die erst nach der Übergabe aufgrund von Umständen entstehen, welche SOLUTIONPOOL nicht zu vertreten hat.
Eine zusätzliche freiwillige Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit, Funktionstüchtigkeit oder Lebensdauer wird nur übernommen, wenn SOLUTIONPOOL diese ausdrücklich zugesichert hat.
Ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die SOLUTIONPOOL dem Kunden arglistig verschwiegen hat.
6.4 Kein allgemeines Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht
Für mangelfreie Waren besteht kein allgemeines Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht.
Dies gilt insbesondere auch für Waren, die im Online-Shop von SOLUTIONPOOL gekauft wurden.
Die Rechte des Kunden aufgrund eines gewährleistungspflichtigen Sachmangels bleiben davon unberührt.
6.5 Kulanzrücknahme und Kulanzumtausch
SOLUTIONPOOL kann im Einzelfall freiwillig einer Rückgabe oder einem Umtausch zustimmen.
Ob eine Rückgabe oder ein Umtausch aus Kulanz gewährt wird und unter welchen Bedingungen dies erfolgt, liegt im Ermessen von SOLUTIONPOOL.
Eine Kulanzrücknahme oder ein Kulanzumtausch setzt die vorgängige Zustimmung von SOLUTIONPOOL voraus.
Aus einer einmal gewährten Kulanzleistung entsteht kein Anspruch des Kunden auf entsprechende Leistungen in anderen oder zukünftigen Fällen.
6.6 Kosten einer Kulanzrücknahme
Bei einer von SOLUTIONPOOL freiwillig akzeptierten Rückgabe mangelfreier Ware trägt der Kunde die mit der Rücknahme verbundenen Kosten, insbesondere für Rücktransport, Abholung, Demontage und Verpackung.
Bereits erbrachte Liefer-, Transport-, Montage- und sonstige Dienstleistungen werden nicht zurückerstattet.
Für die Prüfung, administrative Abwicklung und Wiedereinlagerung der zurückgenommenen Ware erhebt SOLUTIONPOOL eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwerts, mindestens jedoch CHF 50.–.
Hat die Ware seit der Übergabe eine Beschädigung oder sonstige Wertminderung erfahren, kann SOLUTIONPOOL die dadurch entstandene Wertminderung zusätzlich vom zurückzuerstattenden Betrag abziehen.
Diese Bestimmungen gelten ausschliesslich für freiwillige Kulanzrücknahmen mangelfreier Ware. Bei berechtigten Mängelansprüchen finden sie keine Anwendung.
6.7 Abgrenzung zwischen Kulanzrücknahme und Gewährleistung
Die Bestimmungen der Ziffern 6.4 bis 6.6 gelten ausschliesslich für die freiwillige Rückgabe oder den freiwilligen Umtausch mangelfreier Ware.
Liegt ein Sachmangel vor, für den SOLUTIONPOOL gewährleistungspflichtig ist, richtet sich die Beurteilung nach Ziffer 6.3 und den anwendbaren Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Eine berechtigte Mängelrüge darf nicht allein deshalb als Kulanzrücknahme behandelt werden, weil SOLUTIONPOOL die Ware zurücknimmt.
7. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese AGB unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts.
Für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Zürich zuständig.