Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kauf von Waren durch SOLUTIONPOOL GmbH bei Dritten

 

1. ALLGEMEINES

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, bei denen SOLUTIONPOOL GmbH, Schweiz (nachfolgend «SOLUTIONPOOL» genannt) Gebrauchtmöbel oder andere gebrauchte oder neue Waren (nachfolgend «Kaufobjekt») bei Dritten (nachfolgend «Verkäufer») kauft.

Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge über den Kauf von Waren durch SOLUTIONPOOL. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere die allgemeinen Verkauf- oder Geschäftsbedingungen des Verkäufers sowie mündliche Vereinbarungen, sind nur bindend, soweit SOLUTIONPOOL diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Ein Verzicht auf dieses Formerfordernis erfordert ebenfalls die Schriftlichkeit.

Diese AGB sind auf der Webseite von SOLUTIONPOOL abrufbar. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung publizierte Fassung.

 

2. OFFERTEN UND VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertragsabschluss kommt durch die ausdrückliche Annahme der Offerte von SOLUTIONPOOL durch den Verkäufer zustande. Die Offerte und Annahme können mündlich oder schriftlich erfolgen, müssen aber in jedem Fall ausdrücklich sein.

Mit der (schriftlichen, mündlichen oder konkludenten) Annahme der Offerte von SOLUTIONPOOL durch den Verkäufer kommt der Kaufvertrag rechtswirksam zustande und danach kann keine der Parteien den Vertrag einseitig widerrufen oder von ihm zurücktreten. Vorbehalten bleibt die Nachverhandlung des Preises und der Rücktritt wegen unwahren Angaben durch den Verkäufer, Unvollständigkeit oder mangelnder Qualität des Kaufobjektes durch SOLUTIONPOOL (s. hierzu Art. 6).

 

3. PREISE UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, soweit SOLUTIONPOOL nicht ausdrücklich etwas anderes sagt. Die Preise verstehen sich brutto, namentlich inklusive Mehrwertsteuer, vorbehältlich einer anderen ausdrücklichen Regelung.

Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird (z.B. Bezahlung vor oder bei der Abholung der Ware), gilt für SOLUTIONPOOL eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Vorbehältlich einer anderen ausdrücklichen Regelung erfolgt die Zahlung von SOLUTIONPOOL in Bar oder in einer gängigen Zahlungsmethode online.

Die von SOLUTIONPOOL angebotenen Preise erfolgen stets in der Annahme, dass sich das Kaufobjekt in sehr gutem Zustand befindet. Die Nachverhandlung der Preise behält sich SOLUTIONPOOL ausdrücklich vor (s. hierzu Art. 6).

 

4. ABHOL- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, holt SOLUTIONPOOL das Kaufobjekt selber ab. Der Verkäufer und SOLUTIONPOOL vereinbaren für die Abholung des Kaufobjekts im Voraus einen verbindlichen Termin. Verbindlich ist ein Termin nur, wenn SOLUTIONPOOL diesen ausdrücklich bestätigt. Für den Abholtermin gilt ein Zeitfenster von vier Stunden.

Der Aufwand für den Abbau, die Demontage und das Abholen des Kaufobjekts wird vorbehältlich einer ausdrücklichen anderen Regelung nicht zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

5. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf SOLUTIONPOOL erfolgt bei Abholung durch SOLUTIONPOOL zum Zeitpunkt der Entgegennahme des Kaufobjekts durch SOLUTIONPOOL und bei Lieferung durch den Verkäufer zum Zeitpunkt der Abgabe des Kaufobjekts an die von SOLUTIONPOOL angegebene Adresse.

 

6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG DES VERKÄUFERS

Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, das Kaufobjekt an SOLUTIONPOOL zu veräussern und die Veräusserung keine Rechte Dritter verletzt. Macht ein Dritter gegenüber SOLUTIONPOOL an einem von ihr erworbenen Kaufobjekt ein besseres Recht geltend, so hält der Verkäufer SOLUTIONPOOL gegenüber diesem Dritten schadlos.

Stellt SOLUTIONPOOL beim Abholen bzw. bei der Lieferung des Kaufobjektes Mängel fest, auf die der Verkäufer vorgängig nicht hingewiesen hat, so hat SOLUTIONPOOL das Recht, eine Preisminderung geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn das Kaufobjekt übermässige Gebrauchsspuren, Beschädigungen, Defekte oder sonstige Mängel aufweisen oder Rückwände, Zwischenwände oder andere Teile fehlen. Sollte es sich bei dem Kaufobjekt um ein Rauchermöbel, eine Kopie oder um ein Möbel mit nicht originalen Teilen handeln, tritt SOLUTIONPOOL sogleich vom Kauf zurück. Bei einem Rücktritt oder Teilrücktritt hat SOLUTIONPOOL das Recht, vergebliche Aufwände im vollen Umfang in Rechnung zu stellen.

Im Falle von verdeckten Mängeln, die beim Abholen bzw. bei der Lieferung des Kaufobjektes nicht erkannt werden, behält sich SOLUTIONPOOL vor, bei Entdeckung derselben eine Preisminderung oder einen Vertragsrücktritt geltend zu machen. Solche Mängel muss SOLUTIONPOOL unverzüglich nach der Entdeckung der Mängel dem Verkäufer mitteilen.

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die Kaufobjekte keine Mängel aufweisen, welche eine Beeinträchtigung der Sicherheit darstellen. Dies gilt insbesondere auch für gebrauchte Lampen und elektrische Geräte. Der Verkäufer haftet hierfür gegenüber SOLUTIONPOOL und Dritten uneingeschränkt.

 

7. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese AGB unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts.

Für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Zürich zuständig.