Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Waren von SOLUTIONPOOL GmbH an Kunden

 

1. ALLGEMEINES

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Kunden getätigten Bestellungen von Waren und von ihm gewünschten Dienstleistungen und weiteren Leistungen der SOLUTIONPOOL GmbH, Schweiz (nachfolgend «SOLUTIONPOOL» genannt).

Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge über die Bestellung und Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen oder anderer Leistungen durch SOLUTIONPOOL. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere die allgemeinen Kauf- oder Geschäftsbedingungen des Kunden sowie mündliche Vereinbarungen, sind nur bindend, soweit SOLUTIONPOOL diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Ein Verzicht auf dieses Formerfordernis erfordert ebenfalls die Schriftlichkeit.

Diese AGB sind auf der Webseite von SOLUTIONPOOL abrufbar. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung publizierte Fassung

 

2. OFFERTEN UND VERTRAGSSCHLUSS

Bestellungen des Kunden (per Telefon, Fax, Briefpost, E-Mail, online über unsere Website oder persönlich) ohne vorausgehende schriftliche Offerte von SOLUTIONPOOL bilden eine verbindliche Offerte des Kunden. Der Vertragsabschluss kommt durch die ausdrückliche Annahme der Offerte (z.B. per Email) oder durch Lieferung der Kaufsache durch SOLUTIONPOOL zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt keine ausdrückliche Annahme im vorgenannten Sinne dar.

Offerten von SOLUTIONPOOL sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben werden und eine Frist zur schriftlichen Annahme durch den Kunden enthalten. Offerten von SOLUTIONPOOL werden hinfällig, wenn sie nicht innert der darin genannten Frist schriftlich vom Kunden angenommen werden. Die im Webshop angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie anderen Leistungen stellen keine schriftlichen Offerten im vorgenannten Sinne dar; vielmehr handelt es sich hierbei um Einladungen zur Stellung einer Offerte durch den Kunden.

Offerten von SOLUTIONPOOL sind grundsätzlich kostenlos. Bei aufwendigeren Offerten, z.B. bei USM Umbauten mit komplexen Ist- und Soll-Kalkulationen, stellt SOLUTIONPOOL ihre Bemühungen nach effektivem Aufwand in Rechnung.

SOLUTIONPOOL bemüht sich, den Lagerbestand seiner Waren stets zu aktualisieren. Dennoch können kleinere Verzögerungen bei der Aktualisierung des Warenbestandes nicht gänzlich ausgeschlossen werden, was unter Umständen dazu führen kann, dass eine Ware zweimal bestellt und verkauft wird (z.B. wenn zwei Kunden gleichzeitig ein letztes Einzelstück bestellen, z.B. ein Kunde im Ladenlokal und ein Kunde online). In einem solchen Fall hat SOLUTIONPOOL das Recht, den Vertrag mit dem Kunden rückwirkend und ohne weitere Rechtsfolgen aufzulösen. Selbstverständlich wird in einem solchen Fall ein vom Kunden allenfalls bereits bezahlter Kaufpreis zurückerstattet. SOLUTIONPOOL weist bei jedem seiner Angebote darauf hin, dass der zwischenzeitliche Verkauf vorbehalten ist.

 

3. PREISE UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, soweit SOLUTIONPOOL nicht ausdrücklich etwas anderes sagt. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (brutto) und exklusive Liefer- und Montagekosten, soweit SOLUTIONPOOL nicht ausdrücklich etwas anderes sagt.

Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird, muss der Kunde innert 3 Tage ab Vertragsschluss und im Voraus, d.h. vor Abholung bzw. Lieferung der Ware und vor Erbringung der Dienstleistungen bzw. anderen Leistungen durch SOLUTIONPOOL, zahlen. Wird die dreitägige oder spezifisch vereinbarte Zahlungsfrist (z.B. von 7 oder 30 Tagen) nicht eingehalten, so ist SOLUTIONPOOL berechtigt, nach eigener Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Davon unberührt bleibt das Recht, zusätzlich Schadenersatz zu verlangen. Im Falle eines Zahlungsverzugs (mit dem Gesamt- oder einem Teilbetrag) ist SOLUTIONPOOL darüber hinaus zusätzlich berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, die sofortige Bezahlung sämtlicher ausstehender Beträge zu verlangen, eine Mahngebühr von CHF 30.- ab der dritten Mahnung und Folgemahnungen zu erheben, Zinsen zu 5% p.a. zu verlangen sowie den effektiven Aufwand für die Eintreibung der Forderung zum Stundenansatz von CHF 50.- sowie sämtliche effektiven Auslagen in Rechnung zu stellen.

Allfällige auf der Website von SOLUTIONPOOL genannten Preise sind als Richtpreise zu verstehen und für SOLUTIONPOOL nicht verbindlich und können von ihr jederzeit angepasst werden.

Bei offensichtlichen Fehlern in der Offertenstellung von SOLUTIONPOOL wie z.B. ein Kommafehler oder ein Null-Betrag, welcher zu einem unverhältnismässig günstigen Preis führt, kann SOLUTIONPOOL den tatsächlichen Betrag auch nach Vertragsabschluss einfordern oder vom Vertrag teilweise oder insgesamt zurücktreten. Auch der Käufer hat in diesem Fall die Möglichkeit vom Vertrag teilweise oder insgesamt zurückzutreten. Der Käufer kann SOLUTIONPOOL in diesem Fall auf keine Art belangen und auf den Verkauf bestehen.

Es ist allein im Ermessen von SOLUTIONPOOL zu bestimmen, welche Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte, PostFinance, PayPal, Cash, Vorauskasse) sie akzeptieren möchte.

Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, Rechnungen von SOLUTIONPOOL ohne vorgängige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SOLUTIONPOOL mit Forderungen von ihm zu verrechnen.

 

4. ABHOL-, LIEFER- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

Holt der Kunde die bestellte Ware selber ab, so hat er im Voraus mit SOLUTIONPOOL einen Termin für die Abholung der Ware zu vereinbaren. Verbindlich ist ein Termin nur, wenn SOLUTIONPOOL diesen ausdrücklich bestätigt.

Wünscht der Kunde die Lieferung durch SOLUTIONPOOL, so bemüht sich letztere, die Waren so rasch als möglich zu liefern. SOLUTIONPOOL und Kunde vereinbaren einen verbindlichen Liefertermin. Für den Liefertermin gilt ein Zeitfenster von vier Stunden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, wird die Lieferung der Ware zusätzlich Rechnung gestellt.

Wünscht der Kunde Aufbau, Installierung bzw. Montage der bestellten Waren, so wird der entsprechende Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht vor Ort oder hat er keinen Vertreter mit der Entgegennahme der Wahre, respektive der Bezahlung von dieser beauftragt, wird diese Lieferung sowie eine erneute in Rechnung gestellt.

Dem Kunden werden bei Angebot und Auftragsbestätigung gemäss seinen Adressangaben und der Situation vor Ort die Lieferkosten berechnet. Ohne Einwände von Ihm gelten diese Angaben als richtig. Sollten die Umstände vor Ort nicht seinen Angaben entsprechen und sollte Zeit und Lieferort von Angebot und Auftragsbestätigung abweichen, werden Ihm allfällige Mehraufwände in Rechnung gestellt.

Sollte der offerierte Aufwand weniger Zeit beanspruchen, erhält der Kunde den im Voraus zuviel bezahlten Betrag retour erstattet. Hierzu nimmt SOLUTIONPOOL mit dem Kunden Kontakt auf.

Verzichtet der Kunde auf die Lieferung durch Solutionpool und holt das USM Möbel selber ab oder beauftrag Drittpersonen damit, entbindet er Solutionpool von jeglicher Verantwortung, dass das Möbel richtig aufgestellt wird (Nivellierung, Spaltmasse, Funktionalität der Sperren usw.).

Verzichtet der Kunde auf die Lieferung durch Solutionpool und holt das USM Möbel selber ab, muss er diese/s innerhalb von 5 Arbeitstagen abholen. Sollten die Möbel, ohne Vereinbarung mit SOLUTIONPOOL, länger als 14 Tage nicht abgeholt werden, verrechnet SOLUTIONPOOL ab dem 15. Tag Chf. 50.- Lagerplatzgebühr pro Möbel pro Woche. In diesem Fall behält sich SOLUTIONPOOL vor, das/die Möbel erst herauszugeben, wenn die Gebühr bezahlt wird.

Kann der Kunde bei Lieferung durch SOLUTIONPOOL dieser keine Parkplätze zur Verfügung stellen, müssen die Mitarbeiter von SOLUTIONPOOL unter Umständen ein oder mehrmals das Fahrzeug umparkieren, was zu längeren Einsätzen und damit höheren Kosten führen kann, welche, sollten sie in hohem Mass sein, nachträglich verrechnet werden.

Wenn ein Auftraggeber SOLUTIONPOOL für einen Montageauftrag bucht, reserviert SOLUTIONPOOL diese Zeit speziell für den Auftraggeber. Sollte der Auftrag vom Kunden verschoben und neu vereinbart werden, kann SOLUTIONPOOL diese zusätzlichen administrativen Aufwände zu den üblichen Tarifen in Rechnung stellen, vor allem dann, wenn es sich um längere Einsätze mit mehreren Monteuren handelt.

 

5. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Ware bei deren Abholung bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse.

 

6. REKLAMATIONEN, HAFTUNG, GARANTIE UND RETOUREN

Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und können später als 3 Arbeitstage nach Empfang der Ware nicht mehr berücksichtigt werden. Reklamationen sind ausschliesslich an SOLUTIONPOOL zu richten. SOLUTIONPOOL und der Kunde bemühen sich, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Bei den Waren von SOLUTIONPOOL, inkl. USM und Designklassiker sowie Lampen, handelt es sich meistens um Occasionen. Diese sind nach bestem Wissen und Gewissen revidiert, gereinigt und geprüft worden. Es liegt aber in der Natur von Occasionen, dass diese optische, funktionelle oder andere Mängel oder Beeinträchtigungen (z.B. Kratzer, Dellen, Beulen, Verfärbungen, Funktionseinschränkungen, etc.) aufweisen können. Soweit diese SOLUTIONPOOL bekannt sind, wird der Kunde vor Vertragsabschluss von SOLUTIONPOOL ausdrücklich darauf hingewiesen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass gewisse Mängel, Beeinträchtigungen und Schäden von SOLUTIONPOOL unbemerkt bleiben. Im Zusammenhang mit Occasionen gibt SOLUTIONPOOL keine Garantien irgendwelcher Art ab. Allfällige (sichtbare oder nicht sichtbare) Defekte, Mängel, Beeinträchtigungen, Funktionseinschränkungen oder Alterserscheinungen nimmt der Käufer in Anbetracht der Natur der Ware und des reduzierten Preises in Kauf (dies gilt auch bei Lampen und anderen elektrischen Geräten). Retouren bzw. Rückgängigmachen des Vertrages sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ebenso eine Reduktion des Preises sowie einen Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde ist sich der besonderen Natur von Occasionen bewusst, insbesondere auch davon, dass der Zustand der Ware im Preis reflektiert ist. Dementsprechend unterlässt es der Kunde, in Bezug auf den Zustand der Occasionswaren schlechte Bewertungen im Internet oder anderweitig zu veröffentlichen.
Die Verantwortung für die Folgen unsachgemässer Handhabung, falscher Installierung oder nicht fachgerechtem Aufbau oder Umbau der gekauften Waren liegt allein beim Kunden.

Besonderer Hinweis: Alle Artikeln aus dem Online Shop sind, ohne gegenteilige Erwähnung, nicht revidiert, nicht geprüft und nicht gereinigt. SOLUTIONPOOL bietet diese Produkte so an, wie sie eingekauft wurden, dies, um die Produkte zu einem sehr günstigen Preis anzubieten. Der Käufer alleine ist dafür verantwortlich, vor Verwendung der Produkte diese zu prüfen. Besonders bei diesen Produkten aus dem OnlineShop lehnt SOLUTIONPOOL jegliche Haftung ab. 

Wiederrufsrecht: Produkte, welche im OnlineShop gekauft wurden, können nicht retour gegeben werden. Der Käufer hat in jedem Fall die Gelegenheit, alle Produkte vorab, nach Terminvereinbarung, zu begutachten und prüfen. Es liegt alleine im Ermessen von SOLUTIONPOOL, gekaufte Artikel entgegen ihren Bestimmungen ausnahmsweise doch retour zu nehmen. Sollte sie sich dazu entschliessen, wird Sie in jedem Fall allfällige Liefer- und Versandkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von Chf. 50.-/Artikel in Rechnung stellen.

 

7. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese AGB unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts.
Für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Zürich zuständig.

Zürich, 2023